Mietrecht: Darf ich meine Wohnung über Airbnb vermieten?

Wohnung vermieten Airbnb

Vermietungsplattformen wie „Airbnb“ werden heutzutage immer beliebter. Allerdings sind auch rechtliche Sanktionen keine Seltenheit – oftmals ist Mietern nicht ganz klar, welche Gesetze sie einhalten müssen und welche Rechte ihnen überhaupt zustehen. Wenn man seine Wohnung via Airbnb vermieten will, ist es aber unumgänglich, einige Vorgaben zu beachten.

 

Klar, es kann wirklich lukrativ sein, seine Wohnung eine Zeit lang für andere zur Verfügung zu stellen. Man lässt, vorzugsweise freundliche und höfliche Touristen, für ein, zwei Wochen bei sich wohnen und kann sich davon dann selbst den ein, zwei wöchigen Urlaub finanzieren. Die Realität stellt sich da allerdings manchmal quer. Hier finden Sie die wichtigsten rechtlichen Tipps zum Thema.

1. Vermieter um Erlaubnis fragen

Vermieten Sie als Mieter Ihre Wohnung an einen Dritten, nennt man das eine Untervermietung. Davon muss Ihr eigener Vermieter allerdings in Kenntnis gesetzt werden – dafür sorgt §540 Absatz 1 des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuches). Solch eine Einwilligung holen Sie sich am besten schriftlich, wobei Sie den/die Namen der Person(en) festhalten müssen, die Ihren Wohnraum temporär nutzen.

Tun Sie das nicht, drohen unangenehme Konsequenzen. Bei Glück, verbietet der Vermieter einfach zukünftige Untervermietungen, wenn Sie Pech haben, kann sogar Ihr Mietvertrag gekündigt werden. Prinzipiell dürfen sie den Konsens des Vermieters auch nicht erzwingen – außer § 553 BGB trifft zu – das heißt, wenn Sie ein „berechtigtes Interesse“ vorbringen können und der Mieter nicht ebenfalls einen guten Grund für die Verweigerung hat.

2. Regionale Ausnahmen

Haben Sie erst einmal den Vermieter auf Ihrer Seite, ist das leider noch kein Freischein. In gewissen Städten gelten Zweckentfremdungsverbote, weswegen Sie noch die zuständige Behörde aufsuchen sollten. Informieren Sie sich vorab über Ihre regionale Situation, um Bußgelder zu vermeiden.

3. Schriftlicher Vertrag ist ratsam

Auch wenn Mietverträge prinzipiell auch mündlich geschlossen werden können, spricht die Unsicherheit der menschlichen Gemütslage doch eher für eine handfestere Absicherung. Einigen Sie sich auf Punkte wie:

  • Zustand der Wohnung
  • Höhe/Zeit/Zahlart der Miete
  • Verfügbare Räume und Gegenstände (Möbel, technische Geräte, etc.)
  • Schlüsselanzahl
  • Verbote (wie Rauchen, Haustiere, etc.)
  • Haftung für Schäden

Was passiert, wenn der Untermieter Schäden verursacht oder ein negatives Verhalten zeigt? Nun, dafür sind Sie laut Absatz 2 von § 540 BGB als Mieter selbst zuständig. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter einverstanden war – dieser kann Ihnen bei wiederholten Störungen auch den Vertrag kündigen. Lösungen dafür wären eine Hausratsversicherung, oder auch eine Haftpflichtversicherung vonseiten des Untermieters. Eine Kaution wäre ebenfalls empfehlenswert.

5. Versteuerung

Um das liebe Thema der Steuern kommt man auch bei Websites wie „Airbnb“ nicht herum. Grundsätzlich ist die Versteuerung der Mieteinkünfte verpflichtend. Vor allem, wenn die Untermiete die eigene Hauptmiete übersteigt. Bei Unsicherheiten schadet eine Abklärung mit dem zuständigen Finanzamt jedoch sicher nicht.

6. Gewerberechtliche Vorschriften

Hin und wieder spielt auch das Gewerbeamt eine Rolle. Denn in gewissen Fällen kann die Vermietung der Wohnung an Dritte als Gewerbe gelten, welches natürlich angemeldet werden muss. Das trifft zu auf eine dauerhaft wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung und Verantwortung erbracht wird und zwar mit der Absicht, Gewinn zu erzielen. Wenn Sie also nur gelegentlich und für kurze Dauer vermieten und auch keine Zusatzleistungen erbringen (z.B. Reinigungsservice), trifft dieser Punkt nicht auf Sie zu.

Als vermietender Mieter muss man sich doch an einige Regeln halten, um nicht ins rechtliche Fettnäpfchen zu treten. Auch wenn Internetplattformen wie „Airbnb“ unkompliziert erscheinen und Ihnen Einiges erleichtern, ersetzen sie leider nicht Ihre eigenen Verpflichtungen. Spielen Sie allerdings nach dem Gesetz, können Sie sich auch legal und sicher über die zusätzliche Einnahmequelle freuen.

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